Für den Verkehr gibt es während der Arbeitszeiten (7 bis 17 Uhr) kein Durchkommen. Nach Feierabend ermöglicht eine Stahlplatte das Überfahren der Baugrube. Das Parken im Baustellenbereich ist ebenfalls untersagt. Darauf weisen entsprechende Halteverbotsschilder hin.
Lüdenscheid, 08. Mai 2026