Die Änderung hatte der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt Lüdenscheid Ende Juni im Bau- und Verkehrsausschuss angekündigt. Begründung: Bei schutzwürdigen Einrichtungen wie etwa Schulen und Altenheimen, die innerorts nicht in einer „Tempo 30“-Zone oder in einem verkehrsberuhigten Bereich gelegen sind, soll sich das Tempolimit nach den Öffnungs- bzw. nach den Zeiten richten, in denen am meisten los ist. So sehe es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.
Die zeitliche Einschränkung der „Tempo 30“-Regelung erfolgt nach Rücksprache mit den beiden Staberger Gymnasien und der Musikschule der Stadt Lüdenscheid. Dabei berücksichtigt ist auch, dass der Pumptrack und das Kleinspielfeld im neu gestalteten Stadtgarten beliebte Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sind, die in den Sommermonaten bis in die Abendstunden genutzt werden. Ein zum Stadtgarten führender Weg grenzt an die Hochstraße und liegt direkt gegenüber dem Geschwister-Scholl-Gymnasium.
Lüdenscheid, 21. August 2026