Hochstraße: „Tempo 30“ nur noch von 6 bis 22 Uhr

Neue Regelung auf der Hochstraße in Höhe der städtischen Musikschule und des Geschwister-Scholl-Gymnasiums: Tempo 30 gilt hier nur noch zwischen 6 und 22 Uhr. In den verbleibenden Stunden sind in diesem Bereich 50 Stundenkilometer erlaubt. Entsprechende Hinweisschilder hat der Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL) unter der Woche angebracht.

Die Änderung hatte der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt Lüdenscheid Ende Juni im Bau- und Verkehrsausschuss angekündigt. Begründung: Bei schutzwürdigen Einrichtungen wie etwa Schulen und Altenheimen, die innerorts nicht in einer „Tempo 30“-Zone oder in einem verkehrsberuhigten Bereich gelegen sind, soll sich das Tempolimit nach den Öffnungs- bzw. nach den Zeiten richten, in denen am meisten los ist. So sehe es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.

Die zeitliche Einschränkung der „Tempo 30“-Regelung erfolgt nach Rücksprache mit den beiden Staberger Gymnasien und der Musikschule der Stadt Lüdenscheid. Dabei berücksichtigt ist auch, dass der Pumptrack und das Kleinspielfeld im neu gestalteten Stadtgarten beliebte Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sind, die in den Sommermonaten bis in die Abendstunden genutzt werden. Ein zum Stadtgarten führender Weg grenzt an die Hochstraße und liegt direkt gegenüber dem Geschwister-Scholl-Gymnasium. 

Lüdenscheid, 21. August 2026

Blick auf die Hochstraße.
50 Stundenkilometer sind auf der Hochstraße jetzt auch zwischen der städtischen Musikschule und der Einmündung zur Sauerfelder Straße - allerdings nur zwischen 22 und 6 Uhr. Foto: Sven Helmig