Gemeinsames Vorgehen gegen Ratten

Gemeinsam und einheitlich gegen unerwünschte Nager: Die Stadt Lüdenscheid hat eine ordnungsbehördliche Verordnung (OVO) zur Bekämpfung von Ratten ausgearbeitet. Die Regelung listet Pflichten, Maßnahmen und Zuständigkeiten für die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger auf. Ziel ist ein ebenso wirksames wie nachhaltiges Vorgehen gegen die Schädlinge und die von ihnen ausgehenden Gesundheitsrisiken.

Ein Rattenproblem hat Lüdenscheid zwar nicht. Allerdings tauchen die Nagetiere an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet auf. Die Zuständigkeit in einem solchen Fall ist klar geregelt: Machen sich Ratten in der Kanalisation oder auf öffentlichen Flächen breit, die im Besitz der Stadt sind, ergreifen der Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid-Herscheid (SELH) bzw. die Stadtverwaltung mit Unterstützung von Fachunternehmen Maßnahmen. Auf Privatgrundstücken hingegen müssen Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstige zuständige Personen – laut Verordnung die „Verpflichteten“ – umgehend tätig werden.

Hierbei gilt: Wer Ratten sichtet, Nester entdeckt oder Kot findet, muss das umgehend dem Ordnungsamt melden und selbstständig einen professionellen Schädlingsbekämpfer einschalten. Das Vorgehen und die Ergebnisse auf Privatgrund müssen dokumentiert, von Ratten genutzte Zugänge und Löcher dauerhaft verschlossen und Vorkehrungen getroffen werden, um eine erneute Ansiedlung der Nager zu vermeiden. Die Kosten dafür tragen die sogenannten „Verpflichteten“. 

Prävention und Eigenverantwortung

Das Vorgehen gegen Nager, die sich bereits ausgebreitet haben, ist allerdings nur eine Hälfte des gemeinsamen Vorgehens: die Reaktion. Die zweite Hälfte sind Prävention und Eigenverantwortung. Vorbeugende Maßnahmen, um zu verhindern, dass sich Ratten überhaupt ansiedeln und vermehren. „Insbesondere sind alle Ansammlungen von Müll, Essensresten, Küchenabfällen und Gerümpel zu vermeiden oder unverzüglich zu beseitigen. Die offene Lagerung von Lebensmitteln, Lebensmittelresten, Tierfutter, Fäulnisprodukten und Unrat auf Grundstücken ist verboten“, heißt es etwa in der Verordnung. Außerdem sei es wichtig, geeignete Rückzugs- und Nistmöglichkeiten zu beseitigen und gar nicht erst anzubieten.

Durch ein gemeinsames, eigenständiges und klar geregeltes Handeln von Verwaltung und Bürgern „soll die Rattenpopulation im Stadtgebiet nachhaltig reduziert werden“, erklärt die Sitzungsvorlage zur Verordnung. Ein weiteres Ziel: „Gleichzeitig soll erreicht werden, dass der Einsatz von Rattengift und anderen Bekämpfungsmitteln auf das notwendige Maß beschränkt werden kann.“

Handeln gegen Ratten ist vorgeschrieben

Das Vorgehen ist allgemein verpflichtend. Wer einen Rattenbefall auf seinem Grundstück bemerkt, aber nicht oder nicht vollumfänglich tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro belegt werden. Dazu kommen die Kosten für den Schädlingsbekämpfer, sollte die Stadt anstelle des eigentlich zuständigen „Verpflichteten“ auf dessen Grundstück Maßnahmen gegen die Ratten in Auftrag geben.

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss die Politik grünes Licht dafür geben. Das Thema steht zunächst im Bau- und Verkehrsausschuss (30. September) sowie im Hauptausschuss (5. Oktober) auf der Tagesordnung. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 12. Oktober. 

Lüdenscheid, 18. September 2026

Zwei Ratten.
Symbolfoto: Nikolett Emmert/unsplash.com