Die Regelung gilt ab sofort bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2026, und soll dazu beitragen, Anträge zügig zu bearbeiten sowie Wartezeiten möglichst gering zu halten.
Die Mitarbeitenden sind in diesem Zeitraum telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Die regulären Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr bleiben unverändert. Die Wohngeldstelle und die Stelle für Wohnberechtigungsscheine sind weiterhin montags und donnerstags jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
Lüdenscheid, 10. September 2026