Die innerorts gelegene Betriebsstätte liegt außerhalb eines geschwindigkeitsreduzierten Bereiches, gilt aber – ähnlich wie etwa Kindertagesstätten und Seniorenheime – als schutzwürdige Einrichtung. Deshalb kündigte der städtische Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung Ende Juni im Bau- und Verkehrsausschuss eine zeitlich beschränkte „Tempo 30“-Regelung in Höhe des „Studjos“ an.
Lüdenscheid, 21. August 2026