Die zum 1. Juli 2026 anstehende Digitalisierung im Fischereiwesen bringt in Nordrhein-Westfalen eine Reihe von Veränderungen mit sich. Zu diesem Datum wird die Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf moderne und digitale Verfahren umgestellt. Nach Verabschiedung verschiedener Neuregelungen im Landesfischereigesetz und weiterer Vorschriften durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab Juli 2026 den Fischereischein bequem und rund um die Uhr von Zuhause via Onlinedienst über das NRW Serviceportal (https://meineverwaltung.nrw) beantragen. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag im Bürgeramt möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger haben dabei grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen. Der neue Fischereischein im neuen Format wird als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip ausgestattet sein.
Das Bürgeramt weist darauf hin, dass aufgrund der umfangreichen Verfahrensanpassungen in den Behörden in ganz NRW am 1. und am 2. Juli keine Fischereischeinanträge bearbeitet werden können. Das betrifft Neuanträge sowie Verlängerungsanträge. Erst ab dem 3. Juli wird dies nach dem neuen Verfahren möglich sein. Wer es ganz eilig hat, kann sein Anliegen alternativ bis 30. Juni erledigen lassen, dann allerdings noch in der gewohnten Art und Weise mit dem Fischereischein im bisherigen Format.
Wichtig für alle Fischereischeinbesitzer ist, dass die Dokumente, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum behalten. Spätestens dann müssen sie einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Nordrhein-Westfalen wird nach Schleswig-Holstein das zweite Land sein, das das neue Verfahren mit modernen Fischereischeinformaten einführt. Perspektivisch sollen in den nächsten Jahren weitere Länder folgen. Eine Neuausstellung von Fischereischeinen nach einem Umzug zwischen Bundesländern, die sich an dem Verfahren beteiligen, ist künftig nicht mehr notwendig.
Für einen Fischereischeinantrag im Bürgeramt muss ein Termin gebucht werden. Der Link zur Terminbuchung findet sich im Bürgerportal auf www.luedenscheid.de. Dort sind unter den Leistungen des Bürgeramtes auch Informationen zum neuen Fischereischein abrufbar.
Lüdenscheid, 25. Juni 2026