Durch die neue Regelung ist das Abstellen von Fahrzeugen am Straßenrand ausschließlich direkt vor den genannten Wohnhäusern innerhalb der markierten Parkflächen erlaubt. Der verbleibende Bereich zwischen der Einmündung des Fußwegs zum Spielplatz und dem Beginn des Grundstücks mit der Nummer 7 hingegen muss freigehalten werden.
„Wir sorgen also in einer engen Straße für den Notfall vor und können gleichzeitig Parkraum behalten“, teilen der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung und die Feuerwehr mit. Ein weiterer Aspekt: Weil auf der Orffstraße jetzt keine Fahrzeuge mehr bis kurz vor dem Fußweg zum Spielplatz parken dürfen, sind zukünftig die Straße überquerende Fußgänger für motorisierte Verkehrsteilnehmer besser zu erkennen. Dadurch verringere sich die Unfallgefahr, argumentieren die Verkehrsplaner.
Lüdenscheid, 03. November 2026