Witwenrentenabfindung bei Wiederheirat

Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, haben nach Wiederheirat keinen Anspruch mehr auf diese Rente.

Sie können aber eine Abfindung beantragen, die das 24-fache des aktuellen monatlichen Rentenbetrages ausmacht.

Eine Beantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Telefonnummer per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Die letzte Rentenanpassungsmitteilung (Witwen- / Witwerrente)
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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Termine nach Vereinbarung.

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