Wiederkehrende Gebäudeprüfungen

Die Bauaufsichtsbehörde hat folgende Gebäudearten wiederkehrend alle drei bzw. alle sechs Jahre zu prüfen (§ 10 PrüfVO NRW):

 

  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten
  • Hochhäuser, die höher als 60 m sind
  • Großgaragen
  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (6-Jahresrhythmus), es sei denn ausschließlich Erwachsenenbildung
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit mehr als 1.600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude
  • Kindergärten und Horte mit mehr als vier Gruppen

Bei der wiederkehrenden Prüfung ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. Der für die Brandverhütungsschau zuständigen Behörde (Brandschutzdienststelle) ist Gelegenheit zur Teilnahme an den Prüfungen zu geben. Die Wiederkehrende Prüfung im Lüdenscheider Stadtgebiet wird durch Herrn Pohl durchgeführt.

Kontakt

Gefahrenabwehr (Mängelverfolgung / Wiederkehrende Prüfungen / Brandverhütungsschauen)

Rathaus
Raum: 644
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

Rathaus
Raum: 636
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.