Verkehrsüberwachung - fließender Verkehr

Die Überwachung des fließenden Verkehrs durch stationäre und mobile Geschwindigkeitsmesseinrichtungen gehört ebenfalls zu den zentralen Aufgaben der Verkehrsüberwachung. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit stellt für die Sicherheit im Straßenverkehr aller Verkehrsteilnehmer*innen ein vom Gesetzgeber festgelegtes wesentliches Regulativ dar.

 

 

Die Verkehrsüberwachung dient dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen. Besonders Kinder, Schülerinnen, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität sollen durch regelmäßige Kontrollen sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Messschwerpunkte sind dabei insbesondere Tempo-30-Zonen sowie Schulwege, das Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Krankenhäusern, ebenso wie besonders geschwindigkeitsauffällige Strecken, die durch eine hohe Unfallhäufigkeit bekannt oder von der Polizeibehörde benannt wurden. Hinweise von Anwohner*innen auf häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen werden durch Probemessungen in den betreffenden Straßen überprüft; festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.

Aktuell wird aufgrund der Autobahnsperrung auch die Umleitungsstrecke verstärkt überwacht.

Einher mit der Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen geht an vielbefahrenen Kreuzungen im Stadtgebiet auch die Überwachung der Einhaltung von Rotlichtphasen der dortigen Ampelanlagen, um einen besseren Schutz für die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen zur Unfallprävention zu ermöglichen. 

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

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