Grundstücksteilung

Bei einer Grundstücksteilung handelt es sich um die Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in zwei oder mehrere Teile. Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen jedoch keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen würden. Gesetzlich geregelt ist die Teilung eines Grundstücks in § 7 BauModG i.V.m. § 19 BauGB. Sollten weitere Informationen benötigt werden, steht Frau Faber gerne zur Verfügung.

Teilung Grundstück

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