Steuer-ID

Sie suchen Informationen über die Steueridentifikationsnummer?

 Dann finden Sie hier mehr Informationen:

  1. Informationen und Hinweise zur Einführung der Identifikationsnummer für Steuerpflichtige
  2. Ich habe meine Steueridentifikationsnummer nicht erhalten!?
  3. Einführung elektronische Lohnsteuerkarte - Zuständigkeitswechsel auf Finanzämter
    Hinweis: Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind ab sofort dem Finanzamt bekanntzugeben

1. Informationen und Hinweise zur Einführung der Identifikationsnummer für Steuerpflichtige - Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarten 2011:

 „Die Nummer für's Leben" 

Sinn und Zweck der Identifikationsnummer:

Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:

Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).

Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt.

Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. hat durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisiert, vereinfacht und bürgerfreundlicher gestaltet. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahren deutlich erhöht.

Zuteilung an Kinder:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.

Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:

Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).

Allgemeine Informationen:

Allgemeine Informationen zur ID-Nr. erhalten Sie im Internet beim Bundeszentralamt für Steuern.

Weiterführende Fragen zur Identifikationsnummer: beantwortet Ihnen gerne das Bundeszentralamt für Steuern (53225 Bonn - An der Küppe 1) unter der Rufnummer: 0228/406-1240 ( Mo bis Fr von 8:00 bis 16:00 Uhr)

Sie können sich auch direkt an das Finanzamt Lüdenscheid unter der Rufnummer 02351/155-0 wenden. Öffnungszeiten des Bürgerbüros des Finanzamtes: Mo bis Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag: 7:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitag: geschlossen oder unter www.finanzamt-luedenscheid.de.

2. Ich habe meine Steueridentifikationsnummer nicht erhalten!?

Sollten Sie Ihre Identifikationsnummer nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid unter der Telefonnummer: 02351/17-1666. Öffnungszeiten: Mo und Do: 8:30 Uhr - 17:30 Uhr, Di, Mi, Fr, Sa: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr oder sprechen Sie zu unseren Öffnungszeiten mit ihrem Ausweis oder Pass im Bürgerant der Stadt Lüdenscheid vor.

 3.  Einführung elektronische Lohnsteuerkarte- Zuständigkeitswechsel auf Finanzämter - Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind ab sofort dem Finanzamt bekannt zu geben      

Bei diesbezüglichen Anträgen und weitergehenden Fragen ist das Finanzamt Lüdenscheid unter der Rufnummer 02351/155-0 Ihr Ansprechpartner. Öffnungszeiten Mo-Do 08.30-12.00 Uhr, Do. 13.30-15.00 Uhr.

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass/ausländischer Pass)
  • Abgabenordnung
Steueridentifikationsnummer, Steuernummer