Stellplatzablöse

Bauherren müssen für jede Wohnung, jedes Büro oder jeden Laden eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachweisen. Gegen die Zahlung einer Ablösesumme kann man sich von der Verpflichtung, einen Stellplatz nachweisen zu müssen, befreien. 

Das durch die Stellplatzablöse eingenommene Geld muss die Kommune dann für den Bau von Stellplätzen an anderer Stelle verwenden (z. B. Parkhäuser oder Freiflächen, welche zur Verfügung gestellt werden) oder für Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV zur Verfügung stellen.
 

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Gefahrenabwehr Bezirk 2, Abteilungsleiter Verwaltung

Rathaus
Raum: 645
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.