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Staatsangehörigkeitsausweis
Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Internetseite des Bundesverwaltungsamtes in Köln.
Es werden von Ihnen 51,00 € an Verwaltungsgebühren für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises erhoben.
Informationen über die erforderlichen Unterlagen werden nach Terminvereinbarung gegeben.
- Staatsangehörigkeitsgesetz in der derzeit gültigen Fassung sowie Artikel 116 Grundgesetz
Kontakt
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Termine nach Vereinbarung.
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