Staatsangehörigkeits­ausweis

Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Internetseite des Bundesverwaltungsamtes in Köln.

Es werden von Ihnen 51,00 € an Verwaltungsgebühren für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises erhoben.

Informationen über die erforderlichen Unterlagen werden nach Terminvereinbarung gegeben.

  • Staatsangehörigkeitsgesetz in der derzeit gültigen Fassung sowie Artikel 116 Grundgesetz

Kontakt

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Raum: 035
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

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