Spielflächen für Kleinkinder bei Wohngebäuden

Sie möchten ein Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten errichten? Hier erfahren Sie in welchen Fällen eine Spielfläche für Kleinkinder angelegt werden muss und wie diese zu gestalten ist.

Ein Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten darf nur dann errichtet werden, wenn auf dem Grundstück eine ausreichend große Fläche für das Spiel von Kleinkindern bereit gestellt wird. Art und Zahl der Wohnungen auf dem Grundstück bestimmen über die Größe der nutzbaren Spielfläche. Für Ihre Ermittlung ist die Satzung der Stadt Lüdenscheid maßgeblich. Die Berechnung der Spielplatzgröße ist ebenso wie die Darstellung der Fläche im Lageplan notwendiger Bestandteil des Bauantrages.

  • Lageplan, in dem die vorgesehe Fläche dargestellt ist
  • Rechnerischer Nachweis
  • § 9 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Spielplatzsatzung der Stadt Lüdenscheid