Sozialpass

Lesen Sie hier, wenn Sie sich über mögliche Vergünstigungen im kulturellen Bereich informieren möchten.

Unter Vorlage des Berechtigungsscheines (Sozialpasses) können Sie folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

Kulturhaus:50 %  Ermäßigung für Abonnementsvorstellungen
 (Ausgenommen sind die Vorstellungen des Kinder- und Jugendtheaters, BistroK  sowie Sonderveranstaltungen)
Musikschule:50 % Ermäßigung für Eigenveranstaltungen und Unterrichtsgebühren
Volkshochschule:25 % Ermäßigung für Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen (Kurse), sonstige Veranstaltungen (mit Ausnahme der Exkursionen und Studienfahrten)
 75 % Ermäßigung, wenn das Familieneinkommen den jeweils geltenden Regelsatz nach dem SGB II bzw. SGB XII nicht übersteigt (und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt)
Stadtbücherei:50 % Ermäßigung auf die Jahresgebühr
Familienbad Nattenberg:20 % Ermäßigung auf den Tagestarif
AWO Familienbildungsstätte:in der Regel 50 % Ermäßigung auf Kursangebote


Anspruch auf die Ausstellung eines Sozialpasses besteht, sofern Ihr Einkommen unter dem 1,5-fachen Sozialhilfesatz liegt.

Einkommensnachweise; Nachweis der Unterkunftskosten; 1 Passfoto

Berechtigungsschein
Vergünstigungen