Schwerbehindertenfahrdienst (Anträge)

Nachstehend erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenfahrdienstes.

Die Anträge für den Schwerbehindertenfahrdienst werden beim zuständigen Sachbearbeiter aufgenommen und an den Märkischen Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet.

Voraussetzung ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“.

Gültiger Schwerbehindertenausweis

Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Diese werden individuell bei Vorsprache angefordert.