Schadensangelegenheiten der Stadt Lüdenscheid

Der Fachdienst Recht ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher Rechtsangelegenheiten der Stadt Lüdenscheid.

Die Jurist*innen des Fachdienstes vertreten die Stadt vor den Gerichten und beraten die Fachdienststellen in allen grundsätzlichen und schwierigen Rechtsfragen. Sie wirken auch an Verträgen und Satzungen mit.

Der Fachdienst bearbeitet außerdem Haftpflicht- und Kaskoschäden, versichert städtisches Eigentum, betreut Schiedsleute, wirkt bei der Schöffenwahl mit und macht städtische Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend.

Eine allgemeine Rechtsberatung für Bürger*innen wird durch den Fachdienst Recht nicht erbracht. Dies bleibt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich den dazu spezialisierten Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwält*innen) vorbehalten.


Schadenersatzansprüche

Bei Haftpflichtschäden (Personen- und/oder Sachschäden), die sich aus einem Verschulden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter*innen herleiten, sind die Ansprüche auf Schadenersatz formlos schriftlich an den Fachdienst Recht zu richten. Der Fachdienst entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen über die geltend gemachten Ansprüche.

Der Antrag sollte enthalten:

  • eine genaue Schilderung des Schadensablaufes
  • den genauen Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr....)
  • den Unfallzeitpunkt
  • ggf. eine Handskizze der örtlichen Gegebenheiten
  • Name und Anschrift von Zeugen
  • die ungefähre Höhe des Schadens
  • Angabe der Bankverbindung

Kontakt

Rathaus
Raum: 248 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.

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