Rentenantrag: Witwenrente/Witwerrente

Witwen- oder Witwerrente kann jeder beantragen, dessen Ehegatte verstorben ist, wenn die/der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. 

Ferner können unter bestimmten Voraussetzungen noch Geschiedenen-Hinterbliebenenrenten und Hinterbliebenenrenten nach dem vorletzten Ehegatten beantragt werden. 

Nähere Informationen bezüglich der Voraussetzungen können Sie bei uns erfragen.

Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen!

Eine Beantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Telefonnummer per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an.

  • Sterbeurkunde
  • Aktueller Rentenbescheid oder letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (sofern bereits eine Rente bezogen wurde)
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung der/des Verstorbenen (sofern noch keine Rente bezogen wurde)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse der/des Verstorbenen ab 01.01.1996 (sofern noch keine Rente bezogen wurde)
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der/des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis)
  • Falls der/die Verstorbene im Beamtenverhältnis war: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
  • Angaben über Betriebs-, Zusatzrente und ähnliches (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Krankenkassenkarte
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1996 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden aller Kinder, die in Ihrem Haushalt aufgewachsen sind, also auch Stief-, Adoptiv-, Pflege- und Enkelkinder
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung, Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnung)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Aktueller Rentenbescheid oder letzte Rentenanpassungsmitteilung (sofern Sie bereits eine Rente beziehen)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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Termine nach Vereinbarung.

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