Rentenantrag: Waisenrente

Waisenrente können Kinder beantragen, deren Vater oder Mutter verstorben ist, wenn der/die Verstorbene mindesten fünf Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. 

Waisenrente wird an minderjährige Kinder gezahlt und darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in einer Schul-, Fachschul- oder Berufsausbildung befindet.

Auch Geschwister, Enkel, Stief- oder Pflegekinder einer/eines Verstorbenen können Anspruch auf Waisenrente haben, wenn sie in seinem Haushalt gelebt haben oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.

Volljährige Waisen müssen den Antrag selbst stellen!

Eine Beantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Telefonnummer per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an.

  • Sterbeurkunde
  • Aktueller Rentenbescheid oder letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (sofern bereits eine Rente bezogen wurde)
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung der/des Verstorbenen (sofern noch keine Rente bezogen wurde)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse der/des Verstorbenen ab 01.01.1996 (sofern noch keine Rente bezogen wurde)
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der/des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis)
  • Falls der/die Verstorbene im Beamtenverhältnis war: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
  • Angaben über Betriebs-, Zusatzrente und ähnliches (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Krankenkassenkarte
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung, Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnung)
  • Geburtsurkunde der/des Waisen
  • Bei Schulausbildung / Studium: Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende, wenn bereits volljährig
  • Bei Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag
  • Dienstzeitbescheinigung Wehrdienst / Zivildienst (sofern zutreffend)
  • Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligensozialen/ökologischen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes bei volljährigen Waisen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes
  • Aktueller Kindergeldbescheid
  • Rentenversicherungsnummer der/des Waisen
  • Aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Rententrägers (sofern bereits eine Rente bezogen wird)
  • Nachweise über den Bezug von Einkünften / Leistungen
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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