Rentenantrag: Erziehungsrente

Erziehungsrente können Geschiedene beantragen, wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist und der überlebende Elternteil ein eigenes minderjähriges Kind oder ein minderjähriges Kind des geschiedenen Ehegatten erzieht.

Die Scheidung muss nach dem 30.06.1977 erfolgt sein. 

Der/die Antragsteller/in darf nicht wieder geheiratet haben.

Der/die Antragsteller/in muss selbst mindesten 60 Monate Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.

Verwitwete Ehepartner, für die ein Rentensplitting durchgeführt wurde, können unter den gleichen Voraussetzungen eine Erziehungsrente erhalten.

Eine Beantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Telefonnummer per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Krankenkassenkarte
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1996 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung, Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnung)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Aktueller Rentenbescheid oder letzte Rentenanpassungsmitteilung (sofern Sie bereits eine Rente beziehen)
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern Sie noch keine Rente beziehen)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten
  • Aktuelle Gehalts-/ Lohnabrechnung wenn Sie noch berufstätig sind
  • Nachweise über weitere Einkünfte/Leistungen (z.B. Rente jedweder Art, Lohnersatzleistungen (z.B. von Krankenkasse oder Arbeitsamt/Jobcenter), Versorgungsbezüge, Leistungen der Sozialhilfe, Wohngeld etc.)
  • Angaben über Betriebs-, Zusatzrente und ähnliches (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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