Rentenantrag: Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen Erwerbsminderung ihr Einkommen ersetzen oder ergänzen.

Eine Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 60 Monate versichert waren (sogenannte allgemeine Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt haben.

Unter bestimmten Gegebenheiten kann die Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt sein oder der Fünfjahreszeitraum sich verschieben. 

Auskünfte hierüber könne Sie bei uns erhalten.

Eine Beantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Telefonnummer per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Krankenkassenkarte
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1996 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Familienstammbuch bzw. wenn nicht vorhanden: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden aller Kinder, die in Ihrem Haushalt aufgewachsen sind, also auch Stief-, Adoptiv-, Pflege- und Enkelkinder
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung, Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnung)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.)
  • Anerkennungsbescheid Schwerbehinderung
  • Ggf. Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
  • Letzte ausführliche Rentenauskunft mit der Aufstellung Ihrer versicherungsrechtlichen Zeiten
  • Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z.B. französische Immatrikulationsnummer)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass, etc.)
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Angaben zur Betriebsrente, Zusatzrente und ähnliches (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Nachweise über weitere Einkünfte und Sozialleistungen (z.B. Renten jedweder Art, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld etc.)
  • Falls Sie im Beamtenverhältnis waren: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte, die Sie wegen der Erkrankungen aufsuchen, die zu Ihrer Erwerbsminderung führen, sowie den Zeitpunkt des Behandlungsbeginns, als auch die zu Grunde liegende Erkrankung
  • Angaben über evtl. Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte in den letzten 5 Jahren (Zeitraum, Anschrift, Grund des Aufenthaltes, aktuelle Gutachten, Krankenhaus-/Reha-Entlassungsberichte bzw. sonstige Arztberichte)
  • Nachweise über vorangegangene ärztliche Untersuchungen, die von einer öffentlichen Stelle veranlasst wurde (Gutachten)
  • Übersicht über die kompletten Beschäftigungen, die Sie in Ihrem Arbeitsleben ausgeübt haben mit Angaben über die Art der Tätigkeit und des Grundes der Aufgabe
  • Unterlagen über Unfälle, die ursächlich für Ihre Erwerbsminderung sind, soweit über bereits gezahlte Unfallrenten, Schadensersatzzahlungen etc.
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass

Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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