Rattenbekämpfung

Tipps zur Rattenbekämpfung

Bei Ratten handelt es sich um Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), von denen Krankheitserreger auf den Menschen und Haustiere übertragen werden können. Ihre Eindämmung und Bekämpfung ist als Maßnahme des Gesundheitsschutzes Pflichtaufgabe der Kommunen.

Ratten effektiv vorbeugen: Tipps für Ihr Zuhause

Um der Ausbreitung und Vermehrung von Ratten im eigenen Umfeld vorzubeugen, gibt es eine Reihe effektiver Maßnahmen, mit denen Sie den Schädlingen konsequent die Lebensgrundlage entziehen.

Hygiene & Sauberkeit

  • Müll sichern: Mülltonnen immer geschlossen halten. Küchenabfälle nur in reißfesten, geschlossenen Plastiktüten einwerfen. Müllsäcke erst am Abholtag herausstellen.
  • Keine Essensreste: Entsorgen Sie Lebensmittel niemals in der Toilette, in der Natur oder auf dem Kompost (besonders Fleisch und Knochen).
  • Tierfütterung stoppen: Verzichten Sie auf Vogelhäuschen. Futternäpfe von Haustieren nicht im Freien stehen lassen oder Reste sofort entfernen.

Garten & Gebäude

  • Verstecke minimieren: Büsche, Sträucher und Bodendecker regelmäßig zurückschneiden. Komposthaufen abdecken oder geschlossene Thermokomposter nutzen.
  • Zugänge versiegeln: Türspalten, Löcher in Mauerwerken und defekte Hausanschlüsse reparieren. Kellerfenster mit Gittern sichern und nach Möglichkeit nicht geöffnet stehen lassen.

Was tun bei Rattenbefall?

Wenn Sie im Stadtgebiet eine Ratte entdecken, informieren Sie bitte umgehend das Ordnungsamt. Nur durch rechtzeitige Meldungen kann schnell und gezielt gegen einen möglichen Befall vorgegangen werden.

Professionelle Hilfe bei einem Rattenbefall

Bei einem Rattenbefall auf einem Privatgrundstück sollten Sie als Eigentümer*in professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. In Deutschland ist der Verkauf von Rattengift an nicht sachkundige Privatpersonen verboten.

Eine Schädlingsbekämpfungsfirma hat das nötige Fachwissen, um einen Rattenbefall effektiv zu bekämpfen. 

Aktuell ist eine Ordnungsbehördliche Verordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Stadt Lüdenscheid (OVO) in Arbeit und durchläuft derzeit die politischen Gremien. Zukünftig wird Rattenbefall auf privatem Grundstück durch den Verpflichteten der Ordnungsbehörde zu melden sein. 

Die Bekämpfung von Ratten auf öffentlichen Flächen – z. B. in Parks, auf Spielplätzen oder in der Kanalisation – wird von der Stadt Lüdenscheid in Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH) durchgeführt.

  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG)
  • zukünftig ist eine Ordnungsbehördliche Verordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Stadt Lüdenscheid geplant
Ratten, Plage, Infektion, Infektionsschutz, Mäuse
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Kontakt

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Biskupek zur Verfügung.

Bitte richten Sie E-Mails immer an infektionsschutz@luedenscheid.de.

Rathaus
Raum: 253 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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