Pflichtversicherung für Selbständige (Rentenversicherung)

Wer sich selbständig macht, kann auf Antrag Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten. Für bestimmte Berufsgruppen ist die Pflichtversicherung vorgeschrieben.

Auskünfte über Beitragshöhen, Voraussetzungen und Auswirkungen der Pflichtversicherung können Sie bei der Sozialversicherungsabteilung erhalten.

Ggf. wird ein Antrag mit Ihnen aufgenommen.

Eine Beantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Telefonnummer per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Letzter vollständiger Versicherungsverlauf des Rententrägers mit der Aufstellung Ihrer versicherungsrechtlichen Zeiten
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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Raum: 302
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

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