Lebensbescheinigung für Rentenzwecke

Wer eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger bezieht, wird häufig in regelmäßigen Abständen zur Übersendung einer Lebensbescheinigung aufgefordert und erhält dazu einen entsprechenden Vordruck übersandt.

Die Lebensbescheinigung wird auf diesem Vordruck von uns ausgestellt, wenn ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt wird.

Eine Beantragung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin unter Angabe Ihrer Telefonnummer per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Entsprechender Vordruck des ausländischen Rentenversicherungsträgers
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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Termine nach Vereinbarung.

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