Kurantrag für Arbeiter (Teilhabe am Arbeitsleben)

Sie sind Arbeiter und benötigen eine Kur? Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die Sozialversicherungsabteilung.

Zuständig ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde. Der Antrag wird mit dem/der Versicherten in der Sozialversicherungsabteilung oder bei der zuständigen Krankenkasse aufgenommen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenversicherungsunterlagen
  • Attest vom behandelnden Arzt
  • ggf. letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • ggf. letzter Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt
  • ggf. Nachweis der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Aufstellung Krankmeldungen der letzten 12 Monate
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.

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