Kontoklärung Rentenversicherung

Die meisten rentenrechtlichen Zeiten werden der Deutschen Rentenversicherung automatisch gemeldet, aber nicht alle.

Ist ein Rentenversicherungskonto nicht vollständig oder fehlerhaft, so muss es geklärt werden, um später eine zügige Rentenantragsbearbeitung sicherzustellen.

Fehlende Zeiten werden ergänzt, Fehler korrigiert.

Eine Kontenklärung kann auch im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (Ehescheidung) notwendig werden. Dann geht es um Rentenversicherungszeiten, die bis zum Ende der Ehezeit entstanden sind. 

Es ist notwendig, sich vorab einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf mit einer Lückenaufstellung zu beschafften. Diesen können Sie auch bei uns anfordern.

Wer einen Vertriebenenausweis besitzt oder als Spätaussiedler nach § 4 BVFG anerkannt ist, kann seine im Herkunftsland zurückgelegten Beschäftigungszeiten in der deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen. Dazu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. 

Vorab muss der Antragsteller einen Fragebogen zu den rentenrechtlichen Zeiten im Herkunftsland ausfüllen. Dieser Vordruck ist bei uns erhältlich. 

Für Ihren Anspruch auf eine deutsche Rente zählen auch bestimmte Zeiten mit, die Sie im Ausland angesammelt haben. Um die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen Rentenanspruch zu prüfen, werden die deutschen und die ausländischen Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie

  • aus Ländern stammen, in denen Europarecht gilt (Mitgliedstaaten) oder
  • aus Ländern, mit denen Deutschland ein  Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. 

Es gibt aber auch Einschränkungen bei der Anerkennung von Rentenzeiten im Ausland.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de).

 

Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen! Bitte wenden Sie sich telefonisch an eine der Ansprechpartnerinnen oder fragen Sie einen Termin per mail an recht-sozialversicherung@luedenscheid.de an

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief, Diplom etc.)
  • Nachweise über Wehr-/Zivildienst
  • Geburtsurkunde Kind(er)
  • Sprachkursnachweise
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten, die in Ihrem Versicherungskonto noch nicht erfasst wurden
  • Nachweise über Leistungsbezüge (z.B. Eingliederungshilfe, Arbeitslosengeld, Krankengeld), die in Ihrem Versicherungskonto noch nicht erfasst wurden
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Ausländische Versicherungsnummer (soweit vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass, etc.)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

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Termine nach Vereinbarung.

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