Kampfmittelfund

Hier können Sie sich informieren, wie Sie sich im Falle eines Munitionsfundes verhalten sollten.

Melden Sie einen vermuteten Kampfmittelfund umgehend der unten genannten Kontaktperson. Baugrundstücke müssen auch in Hinsicht auf ihre Kampfmittelfreiheit (z.B. Bomben, Munition aus dem Krieg) für bauliche Anlagen geeignet sein. Um unnötige Bauverzögerungen zu vermeiden, sollte bereits vor Stellung des Bauantrages eine Kampfmittelüberprüfung durchgeführt werden.

Dem Antrag ist ein Lageplan aus der Dt. Grundkarte im Maßstab 1:5000 des zu überprüfenden Grundstückes mit Flur- und Flurstücksbezeichnung beizufügen.

Bombenfund

Kontakt

Rathaus
Raum: 254
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.

Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (32), Abteilung 32.4 - Außendienst
Raum: 268 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Dienstag:07:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch:07:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:07:00 - 19:00 Uhr
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Samstag:11:00 - 19:00 Uhr