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Kinder- und Jugendschutz
Beim ordnungsrechtlichen Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) geht es in erster Linie darum, Unternehmen, Gewerbetreibende und gesellschaftliche Institutionen in die Verantwortung zu nehmen, um Kinder und Jugendliche von Gefährdungen fern zu halten und Gefährdungen für die Minderjährigen zu vermeiden. Die wesentlichen Bestimmungen, die im Jugendschutzgesetz verankert sind und für deren Überwachung und Ahndung als Ordnungswidrigkeit der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig ist, sind im Jugendschutzgesetz aufgeführt.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
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