- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Gabriela
Geier
Bürger- und Tourismusinformation
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1444
- Fax
- 02351 17-2444
- fachdienst-rat-buergermeister@luedenscheid.de, information@luedenscheid.de
Sara
Stocola
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1657
- Fax
- 02351 17-1765
- sara.stocola@luedenscheid.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Gabriela
Geier
Bürger- und Tourismusinformation
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1444
- Fax
- 02351 17-2444
- fachdienst-rat-buergermeister@luedenscheid.de, information@luedenscheid.de
Fundsachen
Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen können Sie an der Bürger- und Tourismusinformation im Jürgen-Dietrich-Forum des Rathauses abgeben. Bitte füllen Sie hierzu eine Fundanzeige aus. Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 Euro und wertlose oder nahezu wertlose Sachen (zum Beispiel schrottreif, unbrauchbar, zerrissen, abgetragen) sind nicht anzeigepflichtig und müssen daher nicht abgegeben werden.
Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Anspruch auf die Fundsache zu erheben, wenn diese vom Eigentümer nicht abgeholt wird. Zunächst muss die Fundsache aber sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt werden, bevor diese an Sie ausgehändigt werden darf.
Sie haben etwas verloren?
Sollten Sie etwas verloren haben, können wir Ihnen vielleicht helfen. Die Bürger- und Tourismusinformation im Jürgen-Dietrich-Forum des Rathauses verwahrt die Fundgegenstände. Vielleicht wurde Ihr verlorener Gegenstand dort schon abgegeben. Sollte noch nichts vorliegen, füllen Sie bitte eine Verlustanzeige aus.
Sollten Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren haben, denken Sie bitte unbedingt an die Sperrung.
Suchen Sie Ihr Haustier, wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim Dornbusch, Dornbusch 1, 58579 Schalksmühle, Telefon-Nummer 02355 6316.
Ab einem Wert von über 25 Euro wird eine Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache erhoben, ebenso für sperrige Fundsachen.
Der Finderlohn beträgt nach § 971 Absatz 1 BGB von dem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %. Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Absatz 2 BGB).
Für die Ausgabe der Fundsachen bringen Sie bitte Ihren Bundespersonalausweis oder Pass mit; gegebenenfalls sind je nach Art der Fundsache auch weitere Unterlagen erforderlich. Hierüber informiert Sie die Bürger- und Tourismusinformation vor Abholung.
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Runderlass des Innenministeriums vom 19.09.2001 zur ordnungsbehördlichen Behandlung von Fundsachen
Kontakt
Rathaus
Raum: Jürgen-Dietrich-Forum (im Haupteingangsbereich Rathaus)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Dienstag: | 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 8:30 bis 13:00 Uhr |
Rathaus
Raum: 105 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.