Finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Kinder- und Jugendarbeit in Lüdenscheid wird finanziell unterstützt. Einen Antrag können Sie bei uns stellen.

Mit der Gewährung dieser Zuschüsse soll erreicht werden, dass die Jugendverbände und Jugendgemeinschaften in verstärktem Maße offene Kinder- und Jugendarbeit betreiben. Möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen sollen erreicht werden.

Träger der freien Jugendhilfe, die gem. § 75 SGB VIII anerkannt sind, Initiativen der Jugend, wie sie in § 11 Abs. 2 SGB VIII genannt sind, und öffentliche Träger der Jugendhilfe können Anträge auf Zuschüsse stellen.

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • 3 Belege
  • Ggf. Sonderzuschussformular

Kontakt

Nebenstelle Schillerstraße
Raum: 218
Schillerstraße 20a
58511 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.