Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen

Hier werden Ihre Elternbeiträge berechnet.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk Lüdenscheid haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu entrichten. Die Elternbeitragsstelle prüft die Leistungsfähigkeit der Eltern und setzt den Elternbeitrag fest.

Grundsätzlich 3 aktuelle Verdienst- oder Lohnabrechnungen aus dem aktuellen Kalenderjahr (sofern Sie durchgängig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind).

Nachweis über die Höhe der Kindergeldzahlungen, wenn Sie für drei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten.

Sonstige Einkommensnachweise aus dem aktuellen Kalenderjahr, zum Beispiel für (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend): Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Gewerbeeinkünfte, Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Wohngeld, Arbeitslosengeld 1, Leistungen des Jobcenters, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss usw.

  • Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)
  • Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
  • Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung)
Kindergartenbeitrag

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