Einwohnerfragestunde

Aktive Bürgerbeteilung durch Fragerecht!

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner zu Beginn der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Fragen stellen können.

Die Fragen, die von allgemeinem Interesse sein sollten, sollen nach Möglichkeit eine Woche vor der Sitzung dem Fachdienst Rat und Bürgermeister schriftlich zugeleitet werden. Können die Fragen in der Sitzung nicht beantwortet werden, erhält die Fragestellerin oder der Fragesteller eine schriftliche Beantwortung.

  • § 48 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • § 12 der Geschäftsordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt Lüdenscheid und seiner Ausschüsse
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