Einwohnerantrag

Aktive Bürgerbeteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen!

Mit einem Einwohnerantrag können Sie ein Anliegen direkt dem Rat der Stadt Lüdenscheid zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Monaten in Lüdenscheid wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Einwohnerantrag muss von fünf Prozent der Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Lüdenscheid unterzeichnet sein; es werden jedoch nicht mehr als 4.000 Unterschriften benötigt.

Der Fachdienst Rat und Bürgermeister ist Ihnen bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich. Zu Beginn des Verfahrens geben wir Hilfestellung bei der Einhaltung der formellen Voraussetzungen und erläutern dabei auch bestehende Rechts- und Beschlusslagen. Nicht möglich ist eine Rechtsberatung oder die Erteilung umfassender Ratschläge.

§ 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Rathaus
Raum: 127 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!