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eID - Karte
Sie möchten eine eID Karte beantragen?
Hier finden Sie Informationen zu dem Thema:
Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt, um sich sicher, einfach und auf hohem Niveau online ausweisen zu können.
Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?
Sie können die eID-Karte verwenden, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen online oder vor Ort elektronisch nachzuweisen.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um eine eID Karte beantragen zu können?
Um eine eID Karte beantragen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines der nachfolgend genannten Staaten sein:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Niederlande
- Italien
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Wichtiger Hinweis: Haben Sie neben einer der oben genannten auch die deutsche Staatsangehörigkeit, sind Sie nicht antragsberechtigt.
Wie beantrage ich die eID-Karte?
Für die Beantragung der eID-Karte ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit. Bei Antragstellung ist die Gebühr in Höhe von 37,00 € zu entrichten.
Wie erhalte ich die eID-Karte?
Die eID-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 4 Wochen.
Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an Ihre Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Sobald Ihnen dieser Brief vorliegt, liegt auch Ihre eID-Karte im Bürgeramt zur Abholung bereit.
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Verlust der eID-Karte
Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei uns anzuzeigen. Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.
Im Falle des Verlusts Ihrer eID-Karte müssen Sie aus Sicherheitsgründen die Online-Ausweisfunktion Ihrer eID-Karte sperren lassen.
Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Auslesen der Karte vor Ort sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Bei Verlust Ihrer eID-Karte und Meldung des Verlustes bei uns, wird die Sperrung der Online-Ausweisfunktion direkt von uns mitveranlasst.
Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Hierfür halten Sie bitte Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Wir werden im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen.
Nach dem Verlust Ihrer eID-Karte können Sie eine neue eID-Karte beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf eine neue eID-Karte, auch bei Auffinden der verloren geglaubten eID-Karte, nicht widerrufen werden kann.
Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie auf der Internetseite:
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro.
Für die Beantragung der eID-Karte ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung und die Ausstellungsgebühr mit.