Rat und Verwaltung gratulieren Ehepaaren, die das Fest der Goldenen, Diamanten oder Eisernen Hochzeit oder darüber hinaus sogar die Gnaden- oder Kronjuwelenhochzeit begehen können.
Da der Stadtverwaltung Lüdenscheid die Daten der Ehejubiläen nicht alle bekannt sind, kann eine Gratulation bei Goldenen Hochzeiten nur erfolgen, wenn der Ehrentag durch die Jubilare selbst, Angehörige, Verwandte oder Bekannte dem Fachdienst Rat und Bürgermeister mitgeteilt wird.
Im Anschluss daran erfolgen die Gratulationen zu weiteren Ehejubiläen dann automatisch. Bei einem Zuzug nach Lüdenscheid kann die Gratulation jedoch nur dann erfolgen, wenn dem Fachdienst Rat und Bürgermeister - wie bei der Goldenen Hochzeit - das Ehejubiläum gemeldet wird.
Sofern von den Jubilaren keine persönliche Gratulation durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadt Lüdenscheid gewünscht wird, werden wir die Glückwünsche zusenden.
Bei Ehen, die außerhalb der Stadt Lüdenscheid geschlossen wurden, ist die Vorlage der Heiratsurkunde erforderlich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Sandra
Kaminski
Angelegenheiten des Rates und des Bürgermeisters
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1241
- Fax
- 02351 17-1777
- sandra.kaminski@luedenscheid.de
Stefan
Frenz
Gesamtverwaltung
Montag
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Donnerstag
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Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
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- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
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- 02351 17-1451
- Fax
- 02351 17-1777
- fachdienst-rat-buergermeister@luedenscheid.de
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Stefan
Frenz
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Ehejubiläen
Rat und Verwaltung gratulieren Ehepaaren, die das Fest der Goldenen, Diamanten oder Eisernen Hochzeit oder darüber hinaus sogar die Gnaden- oder Kronjuwelenhochzeit begehen können.
Da der Stadtverwaltung Lüdenscheid die Daten der Ehejubiläen nicht alle bekannt sind, kann eine Gratulation bei Goldenen Hochzeiten nur erfolgen, wenn der Ehrentag durch die Jubilare selbst, Angehörige, Verwandte oder Bekannte dem Fachdienst Rat und Bürgermeister mitgeteilt wird.
Im Anschluss daran erfolgen die Gratulationen zu weiteren Ehejubiläen dann automatisch. Bei einem Zuzug nach Lüdenscheid kann die Gratulation jedoch nur dann erfolgen, wenn dem Fachdienst Rat und Bürgermeister - wie bei der Goldenen Hochzeit - das Ehejubiläum gemeldet wird.
Sofern von den Jubilaren keine persönliche Gratulation durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadt Lüdenscheid gewünscht wird, werden wir die Glückwünsche zusenden.
Bei Ehen, die außerhalb der Stadt Lüdenscheid geschlossen wurden, ist die Vorlage der Heiratsurkunde erforderlich.
Kontakt
Rathaus
Raum: 125/126 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.