Ehejubiläen

Rat und Verwaltung gratulieren Ehepaaren, die das Fest der Goldenen, Diamanten oder Eisernen Hochzeit oder darüber hinaus sogar die Gnaden- oder Kronjuwelenhochzeit begehen können.

Da der Stadtverwaltung Lüdenscheid die Daten der Ehejubiläen nicht alle bekannt sind, kann eine Gratulation bei Goldenen Hochzeiten nur erfolgen, wenn der Ehrentag durch die Jubilare selbst, Angehörige, Verwandte oder Bekannte dem Fachdienst Rat und Bürgermeister mitgeteilt wird.

Im Anschluss daran erfolgen die Gratulationen zu weiteren Ehejubiläen dann automatisch. Bei einem Zuzug nach Lüdenscheid kann die Gratulation jedoch nur dann erfolgen, wenn dem Fachdienst Rat und Bürgermeister - wie bei der Goldenen Hochzeit - das Ehejubiläum gemeldet wird.

Sofern von den Jubilaren keine persönliche Gratulation durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadt Lüdenscheid gewünscht wird, werden wir die Glückwünsche zusenden.

Bei Ehen, die außerhalb der Stadt Lüdenscheid geschlossen wurden, ist die Vorlage der Heiratsurkunde erforderlich.

Ehejubiläum, Ehejubiläen, Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit, Kronjuwelenhochzeit

Kontakt

Angelegenheiten des Rates und des Bürgermeisters

Rathaus
Raum: 125/126 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.