Brandverhütungsschauverfahren

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. 

In § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist festgelegt, dass Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutsame Sachwerte gefährdet werden können, im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen sind.

Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen, bei einer sensiblen Nutzung nach längstens drei Jahren.

Zuständig für die Durchführung der Brandverhütungsschau ist die Feuerwehr Lüdenscheid, Abteilung Vorbeugender Brandschutz. Bei Sonderbauten wird die Brandverhütungsschau teilweise zeitgleich mit der Wiederkehrenden Prüfung durchgeführt.

Der Mängelbericht zur Brandverhütungsschau ergeht durch die Verwaltungsabteilung der Bauaufsicht bzw. bei Sonderbauten durch Herrn Pohl, dazu siehe Wiederkehrende Prüfung.

 

Kontakt

Gefahrenabwehr (Mängelverfolgung / Wiederkehrende Prüfungen / Brandverhütungsschauen)

Rathaus
Raum: 644
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

Feuer- und Rettungswache
Dukatenweg 2-4
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.