- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2b 58507 Lüdenscheid
Dirk
Brombach
Fachdienstleiter
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2b 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-13 40
- Fax
- 02351 17-17 18
- unterhalt@luedenscheid.de
Birgit
Cordt
Beurkundungen, Beistandschaften (zuständig für Buchstaben A, B, D, E, F, G, H)
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2b 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-23 75
- Fax
- 02351 17-17 18
- unterhalt@luedenscheid.de
Petra
Linnemann
Beurkundungen, Beistandschaften (zuständig für Buchstaben M, N, Q, R, S)
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2b 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-12 19
- Fax
- 02351 17-17 18
- unterhalt@luedenscheid.de
Elke
Rollfing
Beurkundungen, Beistandschaften (zuständig für Buchstaben C, O, T, U, V, W, X, Y, Z)
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2b 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-13 75
- Fax
- 02351 17-17 18
- unterhalt@luedenscheid.de
Angelika
Schweitzer
Beurkundungen, Beistandschaften (zuständig für Buchstaben I, J, K, L, P, St)
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2b 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-13 79
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- 02351 17-17 18
- unterhalt@luedenscheid.de
Beistandschaften
Wenn eine Beistandschaft eingerichtet ist, vertreten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes die Interessen Ihres Kindes.
Eine Beistandschaft können Sie als alleinerziehender Elternteil beim Jugendamt nach einem persönlichen Gespräch beantragen. Das Jugendamt vertritt dann die Interessen Ihres Kindes z. B. in Unterhaltssachen (Prüfung und Festlegung des Unterhaltsbetrages durch Beurkundung oder gerichtlicher Feststellung). Der zu zahlende Unterhalt kann auf Wunsch vom Jugendamt eingezogen und anschließend an den Berechtigten ausgezahlt werden.
Weitere Unterstützung erhält die unverheiratete Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft ihres Kindes. Diese erfolgt über eine Vaterschaftsanerkennung (Beurkundung) oder über ein gerichtliches Feststellungsverfahren (Urteil). Eingeschlossen ist in der Regel auch die Unterhaltsklärung. Die elterliche Sorge wird durch die Einrichtung einer Beistandschaft nicht eingeschränkt – eine Aufhebung ist jederzeit möglich. Eine einseitige Unterhaltsberatung der Unterhaltspflichtigen - in der Regel die Väter - ist ausgeschlossen.
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)
Kontakt
Rathaus II
Raum: 172 (1.OG)
Rathausplatz 2b
58507
Lüdenscheid
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!
Rathaus II
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