Beglaubigung

Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?
 

Eine amtliche Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Auch kann im Bürgeramt in besonderen Fällen die Unterschrift unter einem Dokument beglaubigt werden.

Es können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Nicht beglaubigt werden außerdem Testamente, Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen, Eidesstattliche Versicherungen, Generalvollmachten, Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Unterschriften darf das Bürgeramt nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgeramtes geleistet haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen ggf. nicht sofort bearbeitet werden können. 

Deutsche Dokumente: 3,00 € pro DIN A 4 Seite;

Ausländische  Dokumente: 3,00 € pro DIN A 4 Seite;

Unterschriftsbeglaubigung: 1,50 €

Für manche Zwecke (wie z.B. für Rentenangelegenheiten) ist eine Beglaubigung von Dokumenten, nicht jedoch die Unterschriftsbeglaubigung kostenfrei.

Das zu beglaubigende Dokument ist in der Originalfassung mit den zu beglaubigenden Kopien dieses Dokuments mitzubringen.

Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments (Bundespersonalausweis/Reisepass/ausländischer Pass) zwingend erforderlich.

  • §§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW).