Baurechtswidrige Zustände (Beschwerden)

Baurechtswidrige Zustände können durch Dritte (z.B. Gemeinden, Nachbarn) angezeigt werden.

Beispiele für baurechtswidrige Zustände:

  • Errichtung von baulichen Anlagen ohne oder abweichend von der Baugenehmigung
  • wenn baugenehmigungsfreie Baumaßnahmen den materiellen Anforderungen des Baurechtes widersprechen
  • wenn Grundstücke oder Bauprodukte dem öffentlichen Baurecht widersprechen

Kontakt

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Gefahrenabwehr Bezirk 2, Abteilungsleiter Verwaltung

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