Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen einer Baugenehmigung. Ausnahmen von der Baugenehmigungspflicht werden explizit im BauModG aufgeführt, das ab dem 01.01.2019 Anwendung finden wird. Dennoch ist generell eine Rücksprache mit dem zuständigen technischen Sachbearbeiter zu empfehlen.
Weiter unten auf dieser Seite sind die für die Antragstellung benötigten Formulare sowie die Ansprechpartner der Bauaufsicht zu finden. Das Lüdenscheider Stadtgebiet ist in zwei Bezirke aufgeteilt, denen die jeweiligen Sachbearbeiter zugeordnet sind. Den richtigen Ansprechpartner für Bauvorhaben oder Anfragen in Ihrem Bezirk finden Sie in der Bezirksübersicht, siehe unten.
Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihren Bauantrag online bei dem Fachdienst Bauordung der Stadt Lüdenscheid zu stellen.
Aufgrund der Änderung der Gesetzesgrundlagen gelten nach dem BauModG folgende Übergangsvorschriften:
(1) Die Verwendung des Ü-Zeichens auf Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr zulässig. Sind bereits in Verkehr gebrachte Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, verliert das Ü-Zeichen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Gültigkeit.
(2) Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes für Bauarten erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall gelten als Bauartgenehmigung fort.
(3) Bestehende Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bleiben in dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geregelten Umfang wirksam. Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gestellte Anträge gelten als Anträge nach diesem Gesetz.
(4) Die bis zum 31. Dezember 2018 vollständigen und ohne erhebliche Mängel eingereichten Bauvorlagen werden nach der Landesbauordnung in der Fassung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), die zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1162) geändert worden ist, beschieden. Ab dem 1. Januar 2019 vollständige und ohne erhebliche Mängel eingereichte Bauvorlagen werden nach diesem Gesetz beschieden. Dies gilt für Bauvorhaben nach § 63 entsprechend.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Horst
Bartsch
Bezirk 1 (1-2 Familienhäuser, Garagen, Werbeanlagen)
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2601
- Fax
- 02351 17-1733
- horst.bartsch@luedenscheid.de
Tordis
Klimm
Bezirk 1 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1247
- Fax
- 02351 17-1733
- tordis.klimm@luedenscheid.de
Cornelia
Mechsner
Bezirk 1 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2429
- Fax
- 02351 17-1733
- cornelia.mechsner@luedenscheid.de
Fidan
Pulice
Bezirk 2 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2690
- Fax
- 02351 17-1733
- fidan.pulice@luedenscheid.de
Torsten
Schmittat
Bezirk 2 (1-2 Familienhäuser, Garagen, Werbeanlagen)
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2573
- Fax
- 02351 17-1733
- torsten.schmittat@luedenscheid.de
Barbara
Tapp
Bezirk 1 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1430
- Fax
- 02351 17-1733
- barbara.tapp@luedenscheid.de
Baugenehmigung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen einer Baugenehmigung. Ausnahmen von der Baugenehmigungspflicht werden explizit im BauModG aufgeführt, das ab dem 01.01.2019 Anwendung finden wird. Dennoch ist generell eine Rücksprache mit dem zuständigen technischen Sachbearbeiter zu empfehlen.
Weiter unten auf dieser Seite sind die für die Antragstellung benötigten Formulare sowie die Ansprechpartner der Bauaufsicht zu finden. Das Lüdenscheider Stadtgebiet ist in zwei Bezirke aufgeteilt, denen die jeweiligen Sachbearbeiter zugeordnet sind. Den richtigen Ansprechpartner für Bauvorhaben oder Anfragen in „Ihrem Bezirk“ finden Sie in der Bezirksübersicht, siehe unten.
Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihren Bauantrag online bei dem Fachdienst Bauordung der Stadt Lüdenscheid zu stellen.
Aufgrund der Änderung der Gesetzesgrundlagen gelten nach dem BauModG folgende Übergangsvorschriften:
(1) Die Verwendung des Ü-Zeichens auf Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr zulässig. Sind bereits in Verkehr gebrachte Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, verliert das Ü-Zeichen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Gültigkeit.
(2) Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes für Bauarten erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall gelten als Bauartgenehmigung fort.
(3) Bestehende Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bleiben in dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geregelten Umfang wirksam. Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gestellte Anträge gelten als Anträge nach diesem Gesetz.
(4) Die bis zum 31. Dezember 2018 vollständigen und ohne erhebliche Mängel eingereichten Bauvorlagen werden nach der Landesbauordnung in der Fassung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), die zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1162) geändert worden ist, beschieden. Ab dem 1. Januar 2019 vollständige und ohne erhebliche Mängel eingereichte Bauvorlagen werden nach diesem Gesetz beschieden. Dies gilt für Bauvorhaben nach § 63 entsprechend.
Kontakt
Rathaus
Raum: 602
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
Rathaus
Raum: 601
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
Rathaus
Raum: 603
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Rathaus
Raum: 607
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Rathaus
Raum: 603
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