Altersjubiläen

Die Stadt Lüdenscheid gratuliert zum Geburtstag!

Rat und Verwaltung gratulieren ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 90. und 95. Lebensjahres, wenn der Geburtstag dem Fachdienst Rat und Bürgermeister zuvor durch die Jubilarin oder den Jubilar selbst, Angehörige, Verwandte oder Bekannte mitgeteilt wird.

Ab dem 100. Geburtstag erfolgt automatisch eine jährliche Gratulation. Sollte die Jubilarin oder der Jubilar jedoch erst im laufenden Jahr nach Lüdenscheid gezogen sein, ist in dem Fall eine Meldung - wie beim 90. beziehungsweise 95. Geburtstag - an den Fachdienst Rat und Bürgermeister erforderlich.

Sofern von den Jubilaren keine persönliche Gratulation durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadt Lüdenscheid gewünscht wird, werden wir die Glückwünsche zusenden.

Jubiläum, Geburtstag

Kontakt

Angelegenheiten des Rates und des Bürgermeisters

Rathaus
Raum: 125/126 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.