Altstadtsatzung und Innenstadtgestaltung

Schrägluftbildaufnahme der Lüdenscheider Altstadt

Die Altstadt Lüdenscheids hat einen charakteristischen, unverwechselbaren historischen Grundriss. Zudem gibt es einen umfangreichen, zum größten Teil gut erhaltenen Baubestand aus dem Mittelalter und der Gründerzeit. Dieses wertvolle Erbe zu bewahren und zu erneuern, ist Ziel der seit dem 9.09.2010 vom Rat beschlossenen Gestaltungssatzung für die gesamte Altstadt. Durch die qualitative Weiterentwicklung der Altstadt soll mit Hilfe der Gestaltungssatzung das vorhandene Potential stärker in den Vordergrund gestellt und die hochwertige Baustruktur gesichert werden.

Hauptbestandteil der Gestaltungssatzung ist eine erläuternde Gestaltungsfibel, die allen Eigentümern und Planbeteiligten einen Leitfaden für geplante Veränderungen am Gebäude und Grundstück an die Hand gibt. Das gewachsene Stadtbild von Lüdenscheid, das sich im Bewusstsein der Bevölkerung verankert hat, soll auch für die nachfolgenden Generationen Orientierung leisten. Die Gestaltungsfibel erläutert die verbindliche Satzung durch Erläuterungen und Bildbeispiele und erleichtert dadurch die qualitative Weiterentwicklung der Altstadt. Die Gestaltungssatzung und die Gestaltungsfibel stehen zum download bereit. (siehe unten)

Die Altstadt Lüdenscheids verfügt über ein einzigartiges Stadtbild mit Gebäuden aus verschiedensten zeitgeschichtlichen Epochen. Die Stadt Lüdenscheid kann dabei behilflich sein, die besonderen Merkmale der einzelnen Gebäude zu erkennen.

Gebäudefachwerk

Auf Grundlage der Gestaltungssatzung können gemeinsam qualitätvolle Planungen erarbeitet werden. Seit der Veröffentlichung der Gestaltungssatzung am 15.09.2010 sind viele positive Beispiele von Gebäudesanierungen umgesetzt worden, die einem respektvollen Umgang mit der historischen Bausubstanz zur Darstellung bringen.

Bei der Umsetzung der Gestaltungssatzung werden die betroffenen Eigentümer nicht alleine gelassen. In einem ausdrücklich gewünschten Dialog zwischen der Verwaltung mit den Hauseigentümern und Mietern will die Stadt Lüdenscheid Hilfestellung leisten. Auf der Grundlage der Gestaltungssatzung und der Gestaltungsfibel können gemeinsam Lösungen für spezielle Probleme und Anforderungen entwickelt werden. Die Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtplanung stehen bei Fragen rund um geplante Änderungen telefonisch und während der Sprechstunden im Rathaus gerne zur Verfügung.

Grundsätzlich nimmt das Stadtbild einen immer größer werdenden Anteil an der Bewertung der Attraktivität von Innenstädten ein. Um die Gesamtattraktivität der Altstadt zu steigern, muss weiter in das Stadtbild investiert werden, damit ein Ambiente und Flair entsteht, welches neben dem Einzelhandel und der Nutzung von Freizeitangeboten zum Verweilen einlädt. Sie als Bürger können hierzu einen entscheidenden Anteil beitragen. Momentan stehen Ihnen auch Förderprogramme für die Aufwertung von Hofflächen und Fassaden zur Verfügung. (nähere Infos)

Karte Geltungsbereich Gestaltungssatzung

Wenn Sie Informationen zur Instandsetzung und Modernisierung von Bauvorhaben, eine Bauberatung zur Renovierung von Bauvorhaben im Bereich der Altstadt und der Wilhelmstraße benötigen oder eine neue Werbeanlage planen, besteht die Möglichkeit, sich für die Vorhaben in der Altstadt beraten zu lassen. Dies ist insbesondere für Sie hilfreich, wenn Sie aufgrund der bestehenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen für den Bereich der Innenstadt Genehmigungen für Ihr Vorhaben benötigen. Aus der folgenden Planskizze können Sie den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Altstadt entnehmen und überprüfen, ob Ihr Gebäude innerhalb dieses Geltungsbereiches liegt.

Merve Sarikaya
Rathaus
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid