Benutzung, Gebühren, Datenschutz und Urheberrecht
Benutzung des Stadtarchivs
Grundsätzlich ist die Benutzung des Stadtarchivs Lüdenscheid gebührenfrei!
Hierzu zählt (wenn gewünscht) eine erste Einführung zur Benutzung von Archiven, Beratung zu den für Ihre Fragestellung interessanten Quellen im Stadtarchiv Lüdenscheid und - soweit bekannt - zu weiterführenden Quellen oder Literatur in anderen Archiven und Bibliotheken.
Gleichfalls gebührenfrei ist die eigentliche Einsichtnahme in die wertvollen Originaldokumente und Fotos hier im Haus.
Kurz gesagt: wir führen Sie an die Quellen heran - die Auswertung der wertvollen Objekte wollen und müssen wir dann Ihnen überlassen.
Besondere Leistungen
Für besondere Leitungen müssen wir Ihnen Gebühren in Rechnung stellen.
Hierzu zählen, neben Gebühren für Kopien, Bildreproduktionen und Beglaubigungen, etc., v.a. Tätigkeiten, die wir für Sie ganz persönlich ausführen, z.B. das Heraussuchen einzelner Dokumente (Personenstandsurkunden, etc.) oder gar die Recherche von Daten und Fakten aus Archivalien. V.a. Letzteres ist aus zeitlichen Gründen nur in begründeten Einzelfällen überhaupt möglich.
Auch für das Erstellen einer sogenannten "Geburtstagszeitung" (Reproduktion einer alten Zeitungsausgabe) müssen wir einen kleinen Betrag berechnen und schließlich werden Gebühren für die kommerzielle Nutzung z.B. von Bildquellen, etc. des Stadtarchivs Lüdenscheid fällig.
Einzelheiten dazu finden Sie in der Gebührensatzung des Stadtarchivs Lüdenscheid.
Datenschutz
Zur Benutzung der Unterlagen im Stadtarchiv ist einmal jährlich ein Benutzungsantrag auszufüllen. Wir möchten gern wissen, wer Sie sind und woran Sie arbeiten, außerdem halten wir fest, welche Unterlagen Sie benutzt haben. Diese Informationen dienen in erster Linie statistischen Zwecken.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz können Sie der u.a. Information nach Art. 13 DSGVO entnehmen.
Urheberrecht
Nach aktueller Rechtslage darf die Stadt Lüdenscheid die Veröffentlichung eines Bildes nur dann genehmigen, wenn ihr die Rechte dazu ausdrücklich übertragen wurden. Der Besitz des Fotos oder eine in der Vergangenheit bereits erfolgte Veröffentlichung reicht dafür nicht aus.
In solchen Fällen können Sie alternativ die Genehmigung zur Nutzung und Veröffentlichung eines Bildes direkt bei den Rechteinhabern einholen. Die Klärung der Bildrechte ist verpflichtend.
Damit sichert sich das Stadtarchiv Lüdenscheid zum einen juristisch ab; zum anderen können so Bilder herausgegeben werden, bei denen das Veröffentlichungsrecht nicht bei der Stadt Lüdenscheid liegt.
Im Downloadbereich unten finden Sie einen entsprechenden Antrag (den Sie natürlich auch hier vor Ort vorfinden und ausfüllen können) einschließlich des in solchen Fällen leider unvermeidlichen Kleingedruckten
Downloads und Links zu dieser Seite
Datei/Link | Format | Größe | Sonstiges |
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Benutzungsordnung für das Stadtarchiv der Stadt Lüdenscheid
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Satzung über die Gebühren des Stadtarchivs Lüdenscheid
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Information nach Art. 13 DSGVO
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Antrag Bildbenutzung
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