50. Oeneking 5 ("Da Achtern")
Die seitliche Eingangstür ist erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eingebaut worden, als sich die Gebäudenutzung änderte. Das seinerzeit erstellte frühklassizistische Türgestell ist mit dem Oberlichtportal und den bescheidenen Schmuckformen noch erhalten.
Bezogen auf diese Eingangstür befindet sich jenseits des Zugangsweges aus Feldsteinpflaster ein planmäßig angelegter Ziergarten, dessen Beete mit Buchsbaum eingefaßt sind. Parallel zu dem Gebäude befindet sich eine Lindenreihe, an deren Ende ein Rosenhag auf die ehemalige Obstwiese führt, auf der sich eine unter Naturschutz stehende Winterlinde befindet.
Das Gebäude ist das letzte noch existierende Bauernhaus der ehemaligen Dorfschaft Oeneking. Es stellt das Haupthaus des Hofes "Da Achtern" dar, der bereits 1650 als lehenspflichtig nach Neuenhof urkundlich erwähnt wird. Die Ortslage Oeneking ist jedoch bereits wesentlich älter und gehörte bei der Gründung der Stadt neben der Mark der Erben und dem Hof zu Buckesfeld zur sogenannten Feldmark der Stadt. Das Gebäude, wie es heute steht, stammt in seiner Substanz vermutlich aus dem Beginn des 18. Jahrhunderts. Es wurde zunächst als Bauernhaus, dann nach der Erweiterung des Wohnteils als Reidemeisterhaus und nach dem Wegfall dieser Funktion als reines Wohnhaus genutzt.
Die an dem Gebäude vorgenommenen Veränderungen sind, wie z.B. der Anbau des Kammerfaches, selbst schon historisch oder verunklären die ursprüngliche Disposition nur geringfügig, wie der Einzug einer Betondecke im Erdgeschoß des Wirtschaftsteiles und die Wegnahme einer Trennwand. Andere Veränderungen, wie die Vermauerung einiger Fenster, können leicht rückgängig gemacht werden.
Original erhaltene Bauernhäuser des 18. Jahrhunderts gehören zu den großen Seltenheiten im märkischen Sauerland. Deshalb kommt auch den leicht veränderten Bauten ein relativ hoher Zeugniswert.
Das Gebäude steht in Privatbesitz und wurde am 11. Juni 1986 unter laufenden Nummer 50 in die Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid eingetragen.