123. Gasstraße 7 - 15/ Viktoriastraße 2 -10
Denkmalwertbegründung
Die Gebäude Viktoriastraße 2 - 10 und Gasstraße 7 - 15 stellen eine der ältesten Arbeitersiedlungen in Lüdenscheid dar. An den beiden parallel am Hang gelegenen Straßen stehen je 3 zweigeschossige Doppelhäuser. Es handelt sich um schlichte Putzbauten mit pfannengedeckten Satteldächern. Die Trauffassaden sind zu 2 mal 3 Achsen mit den Eingängen auf den mittleren Achsen gegliedert. Die Gebäude an der Viktoriastraße sind mit Freitreppen versehen, die teilweise noch die originalen klassizistischen Gitter aufweisen. Die Häuser liegen mit ihrer Rückseite an einem quadratischen Platz, der heute als Parkplatz benutzt wird und der ebenfalls Denkmalwert besitzt. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten vermittelt die Siedlung zwischen einem älteren Industrie- und einem jüngeren Villenbereich, wobei der Industriebereich das kleine Tal zwischen dieser Siedlung und dem Altstadtkern ausfüllt. Die Siedlung ist in zwei parallelen Zeilen am genannten nahezu quadratischen Hofraum aufgereiht, die dem Gelände folgend, gestaffelt sind. Die Viktoriastraße ist als Allee angelegt, die hier befindlichen Häuser der Siedlung haben bereits Anteil am Villenbereich um die Humboldtstraße, daher prägt sich hier besonders deutlich eine für das Märkische Sauerland typische und zugleich historisch bedingte städtebauliche Situation aus, die durch fließende Übergänge und Mischungen zwischen Industriezonen, Gebieten des gehobenen Wohnbedarfs und Wohngebieten der Arbeiterschaft gekennzeichnet ist.
Arbeiterhäuser entstanden in Lüdenscheid erst kurz vor der Gründerzeit mit der allgemeinen Entwicklung des Siedlungswesens. Die sog. Gaswerkhäuser sind die frühesten mit, die jene Entwicklung einleiten. Zugleich weisen sie als bauliches Zeugnis auf eine wichtige Phase in der Geschichte der Energieversorgung der Stadt Lüdenscheid hin. Im Hinblick auf die Baugeschichte repräsentieren die Gaswerkhäuser in ihrer schlichten und strengen Baugestalt die gängige Bürgerhausform jener Zeit, die jedoch als gestalterisch wirksames Ganzes geformt ist. Die Anlage wird durch Freitreppen als gute Schmiedeeisenarbeiten und Alleebäume bereichert. Hinsichtlich der Baugeschichte besonders des 19.Jahrhunderts erweisen sich diese Häuser somit als indirekte Nachfolgeleistungen der Schinkelschen Ära und damit als ein Beweis der nachhaltigen Wirksamkeit Schinkelschen Gedankengutes zum Städtebau in altpreußischem Gebiet während des gesamten 19.Jahrhunderts. Daher vermitteln die Arbeiterwohnhäuser als Gesamtanlage wesentliche Normen für die Betrachtung anderer Leistungen des Bauschaffens und des Städtebaus des 19.Jahrhunderts und sind das historische Bindeglied zwischen den Beamtenwohnhäusern etwa der Arnsberger Neustadt und Bergarbeitersiedlungen des Ruhrgebietes. Darüber hinaus sind die Häuser ein Beleg für die Wohnverhältnisse der Arbeiterschaft jener Zeit, die sich um die Verbesserung der Wohnungsmisere in den Altstadtkernen bemühte. Ihre Entstehung bezeugt zugleich den Stand der industriellen Entwicklung in Lüdenscheid und kennzeichnet das Lüdenscheid der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts als blühendes Gemeinwesen.
Die Arbeiterhäuser wurden von der Firma Turck erbaut, die direkt in der benachbarten Altenaer Straße ihr Firmengebäude hat. Der Wohnsitz der Firmeninhaber im 19.Jahrhundert war in der ebenfalls nicht weit entfernten Liebigstraße. Diese enge Nachbarschaft von Arbeiterhäusern, Firmengebäude und Fabrikantenvilla läßt Rückschlüsse auf die Einstellung der damaligen Fabrikanten in Lüdenscheid zu. Dieser Gesamtkomplex vermittelt einen Gesamteindruck von der Arbeits- und Lebenswelt Lüdenscheids in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts. Im Zusammenhang mit den bereits unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden Liebigstraße 9 und 11 sind die Arbeiterhäuser hervorragend geeignet, soziale Zusammenhänge des 19.Jahrhunderts in Lüdenscheid zu veranschaulichen. Für die Eintragung in die Denkmalliste liegen somit auch ortshistorische und sozialgeschichtliche Gründe vor.
Die Häuser stehen im Eigentum verschiedener privater Eigentümer und werden auch heuten noch zu Wohnzwecken genutzt. Die Siedlung wurde am 20. Juli 1992 unter der laufenden Nummer 123 in die Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid eingetragen.