Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem deren Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen. Über die Baulasten wird bei der Bauaufsichtbehörde ein Baulastenverzeichnis geführt – Baulasten sind nicht im Grundbuch verzeichnet (Baulast: Öffentliches Recht <-> Grundbuch: Privatrecht). Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; sie wird vom Grundstückseigentümer vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet.
Beispiele für Baulasten (Auswahl):
- Erschließungsbaulast
- Vereinigungsbaulast
- Abstandflächenbaulast
- Stellplatzbaulast
Für weitere Rückfragen hinsichtlich Baulasten steht Frau Faber gerne zur Verfügung, Kontaktdaten:

Formulare und Informationen
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Bauen - Formular Antrag auf Auskunft und Löschung aus dem Baulastenverzeichnis
[pdf, 84,63 Kilobyte]
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Bauen-Formular: Antrag auf Eintragung einer Baulast
[pdf, 79,49 Kilobyte]
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Baulasten (Info nach DSGVO)
[pdf, 10,71 Kilobyte]