Vorkaufsrechtsbescheinigungen
Sie benötigen von der Stadtverwaltung Lüdenscheid eine Bescheinigung, dass sie auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet ?
Nach § 24ff Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Falls das Recht nicht ausgeübt wird, erhält der Notar ein Negativattest, die sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung, um die Umschreibung im Grundbuch voranzutreiben.
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen einen gültigen Kaufvertrag, der dem Fachdienst von einem Notar übermittelt wird.