Sie benötigen Informationen über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen?
Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Der Fachdienst Bauservice führt das verwaltungsrechtliche Verfahren zur Widmung durch.
Rechtsgrundlagen
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Straßenbaubehörde Straßenbaulast Straßenanlieger Gemeingebrauch Sondernutzung
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Tag | Uhrzeit |
Montag: | 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!
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Donnerstag: | 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
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