Sondernutzung und Vertragsangelegenheiten öffentlicher und städtischer Flächen

Die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Informationen erhalten Sie hier.

Genehmigung von Sondernutzungen aller Art auf öffentlicher Fläche, insbesondere

  • die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche für Veranstaltungen, Verkaufs- und Informationsstände, Tische und Stühle für die Außengastronomie, Warenauslagen, Warenautomaten, Werbeständer, Kinderspielgeräte etc.
  • die dauerhafte Nutzung öffentlicher und städtischer Flächen für bauliche Anlagen wie z.B. Warenautomaten, Schaukästen, Telefonsprechstellen u.ä.
  • Plakate und Transparente
  • Baustelleneinrichtungen aller Art einschl. Gerüste und Container
  • Bordstein-/Gehwegabsenkungen, beispielsweise für Grundstückzufahrten
  • Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
  • die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Großraum- und Schwertransporte.

Kosten

Benutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.

Notwendige Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Nennung einer verantwortlichen Person
  • Anlass, Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung oder Maßnahme
  • ggf. Lagepläne, Größenangaben

Rechtsgrundlagen

  • § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW und Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdenscheid

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Sabine Ferber

Sabrina Gesenberg

Petra Hüttemeister